Anwalt für Arbeitsrecht in Norddeutschland!

Arbeit bestimmt das Leben von Millionen Menschen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sichern durch ihr Beschäftigungsverhältnis ihre Existenz und sorgen für den Unterhalt ihrer Familien.

Arbeitgeber in Norddeutschland möchten ihre Betriebe und Unternehmen wirtschaftlich und erfolgreich führen. Teil dessen sind stets funktionierende Arbeitsverhältnisse. Veränderungen und Schwierigkeiten innerhalb und insbesondere Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sollten Sie nicht ohne einen arbeitsrechtlich versierten Rechtsanwalt (bestenfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht) begegnen.

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Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und Umgebung!

Das Arbeitsverhältnis ist ein sog. Dauerschuldverhältnis, aus dem sich nicht nur einmalig, sondern fortlaufend Rechte und Pflichten ergeben. Hinzukommt, dass das Arbeitsverhältnis wie kaum ein anderes Vertragsverhältnis von Dritten in Gestalt der Sozialversicherer gesäumt wird.

Nicht nur das Arbeitsverhältnis stellt einen Sonderling dar, das Arbeitsrecht als solches ist ein eigenes Rechtsgebiet mit einer eigenständigen Gerichtsbarkeit, d.h. geklagt wird nicht vor dem Amts- und Landgericht, sondern vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Damit einher gehen eigene Prozessvorschriften, die man beherrschen muss, um ein Mandatsanliegen erfolgreich durchzusetzen.

Eine weitere Besonderheit des Arbeitsrechts sind kurze Fristen, deren Einhaltung Voraussetzung für eine effektive Rechtsverfolgung ist. Bei Erhalt einer Kündigung ohne erforderliche Vollmacht ist unverzüglich, für den wirksamen Ausspruch einer fristlosen Kündigung binnen zwei Wochen und nach Erhalt einer Kündigung binnen drei Wochen zu handeln, um gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht vorzugehen. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen jederzeit kurzfristig mit einem Termin zur Verfügung, damit wir Ihnen schnellstmöglich eine individuelle Beratung bieten können – in Hamburg, in Schwerin und im gesamten norddeutschen Großraum.

Fachkenntnis im Arbeitsrecht aus jedem Blickwinkel, das ist unsere Stärke!

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie verdienen Ihren Lebensunterhalt am Arbeitsplatz und sichern damit Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Familie? Bei arbeitsrechtlichen Problemen ist es wichtig und sinnvoll, sich rechtzeitig Rat zu holen, um seine Rechte erfolgreich durchzusetzen. Wir beraten Sie gern zu:

  • Arbeitsverträgen
  • Gehaltszahlungen
  • Abmahnungen
  • Befristungen
  • Entfristungen
  • Elternzeit
  • Mobbing
  • Kündigungen
  • Abfindungsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Änderungskündigungen
  • Mindestlohn
  • Teilzeitvereinbarungen
  • Zeugnissen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitszeiten
  • sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Sie tragen Personalverantwortung oder haben Leitungsfunktion im Unternehmen? Wir kennen die Schwierigkeiten, die in dieser Doppelposition auftreten und beraten Sie umfassend in den Bereichen:

  • Anstellungsverträge
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Gratifikationen
  • Aufhebungsverträge
  • Auflösungsverträge
  • sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts mit Blick für die Besonderheiten von Führungskräften

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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie unterhalten, schaffen und verändern Arbeitsplätze und sind von der Ausschreibung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit allen Aspekten, Rechten und Pflichten der Arbeitswelt konfrontiert? Wir begleiten Sie in jeder Phase und auf allen Ebenen des Arbeitsrechtes in Ihrem Unternehmen:

  • Arbeitsverträge
  • Vorstandsverträge
  • Haustarifverträge
  • Umstrukturierungen
  • betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten
  • Beendigungslösungen
  • arbeitsrechtliche Schulungen
  • sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts aus dem Blickwinkel des Arbeitgebers

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Warum wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten – und warum das besser für Sie ist!

Vormittags Arbeitnehmer, nachmittags Arbeitgeber…

Beide Seiten? Aber müssen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht nicht politische Position beziehen und sich entscheiden, ob Sie die Arbeitnehmer- oder die Arbeitgeberseite vertreten? Nein, müssen wir nicht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das das Zusammenspiel aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Mitbestimmungsorganen und Sozialversicherungsbehörden regelt. Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Stärke genau darin liegt, auf allen Seiten aufzutreten und mithin alle Seiten zu kennen. Das Ausräumen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit liegt im Kern darin, eine Lösung zu finden, die die Beteiligten allesamt mitgehen können. Genau dafür muss die Sichtweise und Interessenlage aller aber bekannt sein. Wir haben die Erfahrung auf beiden Seiten und setzen diese gezielt für unsere Mandanten ein.

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