Das Arbeitsverhältnis ist ein sog. Dauerschuldverhältnis, aus dem sich nicht nur einmalig, sondern fortlaufend Rechte und Pflichten ergeben. Hinzukommt, dass das Arbeitsverhältnis wie kaum ein anderes Vertragsverhältnis von Dritten in Gestalt der Sozialversicherer gesäumt wird.
Nicht nur das Arbeitsverhältnis stellt einen Sonderling dar, das Arbeitsrecht als solches ist ein eigenes Rechtsgebiet mit einer eigenständigen Gerichtsbarkeit, d.h. geklagt wird nicht vor dem Amts- und Landgericht, sondern vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Damit einher gehen eigene Prozessvorschriften, die man beherrschen muss, um ein Mandatsanliegen erfolgreich durchzusetzen.
Eine weitere Besonderheit des Arbeitsrechts sind kurze Fristen, deren Einhaltung Voraussetzung für eine effektive Rechtsverfolgung ist. Bei Erhalt einer Kündigung ohne erforderliche Vollmacht ist unverzüglich, für den wirksamen Ausspruch einer fristlosen Kündigung binnen zwei Wochen und nach Erhalt einer Kündigung binnen drei Wochen zu handeln, um gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht vorzugehen. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen jederzeit kurzfristig mit einem Termin zur Verfügung, damit wir Ihnen schnellstmöglich eine individuelle Beratung bieten können – in Hamburg, in Schwerin und im gesamten norddeutschen Großraum.
Fachkenntnis im Arbeitsrecht aus jedem Blickwinkel, das ist unsere Stärke!