Die Aufgaben des Arbeitgebers beginnen schon vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Sie wollen einen freien Arbeitsplatz besetzen und suchen dafür einen „jungen, motivierten Kollegen“ – und schon bevor Sie sich entschieden haben, wer eingestellt wird, haben Sie das erste Problem: Diskriminierung. Wir haben in Deutschland ein starkes Arbeitnehmerschutzrecht, das Arbeitgebern viele Kenntnisse, Pflichten und Gleichberechtigungen abverlangt. All das steht oftmals im Widerspruch zum nachvollziehbaren Streben nach Wirtschaftlichkeit, Wachstum und Wunschkandidaten. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Sie durch die Gesetzeswelt des Arbeitsrechts zu führen und rechtssichere Entscheidungen und Handlungen mit Ihnen auszuarbeiten.
Am Ende zahlt doch immer der Arbeitgeber? Wir verstehen, dass dieser Eindruck im Querschnitt der Rechtsprechungslandschaft bei Arbeitgebern entsteht, dennoch ist die Vielzahl von Arbeitgeberzahlungen der mangelnden Kenntnis und Vorbereitung arbeitsrechtlicher Schritte geschuldet. Die fristlose Kündigung, die nicht binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen wird; die Unterschrift einer Führungskraft auf einem Kündigungsschreiben ohne Vollmacht bei mangelnder Kündigungsbefugnis; die Leistung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ohne eigentlichen Anspruch des Arbeitnehmers – alles Klassiker von vermeidbaren Fehlern.
Wir beraten Sie im Hintergrund oder im direkten Kontakt, ganz so, wie es die Situation erfordert. Und zwar von Anfang an, umfassend und mit Weitblick für die Auswirkungen aller Entscheidungen und Schritte.