Arbeitsrecht Anwalt für Arbeitnehmer in Hamburg.

Ihr Arbeitsverhältnis füllt nicht nur den Großteil Ihres Tages, sondern sichert Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Familie. Bei Veränderungen, Spannungen und inbesondere Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ist es wichtig und sinnvoll, sich rechtzeitig Rat zu holen, um seine Rechte erfolgreich durchsetzen – wir beraten Sie gern.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen und lassen Sie sich beraten. Denn im Arbeitsrecht gibt es besonders kurze Fristen, die man einzuhalten hat, um keine Nachteile zu erleiden.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Arbeitsrecht!

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Dr. Granzin Rechtsanwälte

Der neue Arbeitsvertrag hält eigentlich nur Nachteile und Pflichten, nicht aber Rechte für Sie bereit – aber was sollen Sie tun, Sie wollen sich den Job ja sichern und haben nach Abschluss des Vertrages dann eben alle Konsequenzen hinzunehmen…oder etwa nicht? Nein, Arbeitsverträge werden als sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft und dürfen nicht einseitig nachteilig sein. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich benachteiligt oder unangemessen eingeschränkt fühlen.

Anwalt einschalten – das gibt Ärger am Arbeitsplatz! Oder? Wir verstehen es nicht als unsere Aufgabe, Ihr Arbeitsverhältnis zu zerrütten, sondern Sie zu Ihrem Recht zu bringen. Dabei beherrschen wir die gesamte Klaviatur, von den freundlichen bis hin zu den energischen Tönen. Wir wollen, dass Sie sich in Ihrem Arbeitsverhältnis – oder auch innerhalb dessen Beendigung – wohl und fair behandelt fühlen.

Aber es gibt doch Rechte des Arbeitgebers, an denen nicht zu rütteln ist! Ja, das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht genannt) obliegt dem Arbeitgeber, richtig. Aber bedeutet das, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag der Erkrankung vom Arbeitnehmer vorgelegt werden muss? Wie verhält sich eine derartige Anweisung zum Entgeltfortzahlungsgesetz, das eine Vorlage ab dem dritten Tag einer Erkankung verlangt? Im Arbeitsrecht gibt es – anders als z.B. das BGB im Zivilrecht – kein „Arbeitsgesetz“. Vielmehr setzt sich das Arbeitsrecht aus vielen Arbeitsgesetzen zusammmen…anteilig tatsächlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und vielen weiteren Gesetzen und Verordnungen. Hinzu kommen Arbeitsverträge, Tarifverträge und zu einem maßgeblichen Anteil auch die Rechtsprechungspraxis als gestalterisches Element im Arbeitsrecht. Aus dieser Vielfalt der Normgebung ergeben sich Reibungspunkte, Unsicherheiten und oftmals auch Fehler – vermeiden Sie diese und lassen Sie sich beraten.

Wir sind für Sie da.

Warum wir sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten – und warum das besser für Sie ist!

Vormittags Arbeitnehmer, nachmittags Arbeitgeber…

Beide Seiten? Aber müssen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht nicht politische Position beziehen und sich entscheiden, ob Sie die Arbeitnehmer- oder die Arbeitgeberseite vertreten? Nein, müssen wir nicht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das das Zusammenspiel aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Mitbestimmungsorganen und Sozialversicherungsbehörden regelt. Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Stärke genau darin liegt, auf allen Seiten aufzutreten und mithin alle Seiten zu kennen. Das Ausräumen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit liegt im Kern darin, eine Lösung zu finden, die die Beteiligten allesamt mitgehen können. Genau dafür muss die Sichtweise und Interessenlage aller aber bekannt sein. Wir haben die Erfahrung auf beiden Seiten und setzen diese gezielt für unsere Mandanten ein.

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